Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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2 Einleitung des Verständigungsverfahrens
2.1 Antragstellung
38
Das Verständigungsverfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. In dem Antrag ist deutlich zu machen, auf welche Rechtsgrundlage für Streitbeilegungsverfahren der Antrag gestützt wird.
39
Der Steuerpflichtige kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
40
Der Antrag kann auch von einem Haftungsschuldner gestellt werden, soweit er durch die abkommens- bzw. übereinkommenswidrige Besteuerung unmittelbar betroffen ist (d. h. soweit ein an ihn gerichteter Haftungsbescheid erlassen wurde).
41
Liegt lediglich ein Antrag des Haftungsschuldners vor, ist das Verständigungsverfahren auf die Frage nach der materiellrechtlichen Begründetheit des Haftungsbescheids beschränkt.
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Betrifft ein Sachverhalt mehrere in Deutschland ansässige Personen und kann der Sachverhalt nur einheitlich steuerlich beurteilt werden (wie beispielsweise bei Organschaften und Personengesellschaften), soll das Verständigungsverfahren nur von allen betroffenen Personen gemeinsam beantragt werden; Verfahrenshandlungen sollen in diesen Fällen nur gemeinsam vo...