Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Aufhebung von Verwaltungsregelungen
91
Das (IV B 4 - S 1341 - 1/05; BStBl 2005 I S. 570) ist weiterhin anzuwenden, soweit nicht Fragen der Anwendung der §§ 90 und 162 AO betroffen sind. Dies gilt insbesondere bezüglich der Textziffern
a. 1 (entsprechende Anwendung des BMF-Schreibens auf Betriebsstätten),
b. 2 (Pflichten der Finanzbehörden),
c. .2 (Unternehmenscharakterisierung und Verrechnungspreisbildung),
d. .3 (Verrechnungspreismethoden),
e. .5 (Bandbreiten und ihre Einengung),
f. .7 (Vergleichbarkeit),
g. .8 (Nachträgliche Preisfestlegungen bzw. -anpassungen),
h. .9 (Mehrjahresanalysen),
i. 5 (Durchführung von Berichtigungen und ihre steuerliche Behandlung),
j. 6 (Abwicklung von Verrechnungspreisberichtigungen und Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren) und
k. 7 (Aufhebung von Verwaltungsregelungen).
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.S. 256