Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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6.1 Spontanauskünfte deutscher Finanzbehörden
Spontaner Informationsaustausch ist die nicht systematische Übermittlung von Informationen an einen anderen Staat ohne dessen vorheriges Ersuchen.
6.1.1 Spontanauskünfte nach dem EUAHiG
Einem anderen EU-MS können nach pflichtgemäßem Ermessen alle Informationen übermittelt werden, wenn diese für die zutreffende Besteuerung eines Steuerpflichtigen im anderen EU-MS von Nutzen sein können (§ 8 Abs. 1 EUAHiG).
Informationen sind nach § 8 Abs. 2 EUAHiG zu übermitteln, wenn
a) Gründe für die Vermutung einer Steuerverkürzung in dem anderen EU-MS vorliegen,
b) ein Sachverhalt vorliegt, aufgrund dessen eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt worden ist, und die zu übermittelnden Informationen für den Steuerpflichtigen zu einer Besteuerung oder Steuererhöhung im anderen EU-MS führen könnten,
c) Geschäftsbeziehungen zwischen einem in Deutschland Steuerpflichtigen und einem in einem anderen EU-MS Steuerpflichtigen über einen oder mehrere weitere Staaten in einer Weise geleitet werden, die in einem oder beiden EU-MS zur Steuerersparnis führen kann,
d) Gründe für die Vermutung vorliegen, dass durch kün...