Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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4.2 Verlagerung des Vertriebs
4.2.1 Verlagerung des Vertriebs auf einen Eigenhändler (bzw. Vertragshändler)
210 Ein Unternehmen ist ein typischer Eigenhändler, wenn es die Vermarktungsfunktionen (z.B. Werbung, Vertrieb usw.) ausübt und über die entsprechenden Entscheidungskompetenzen verfügt und wenn ihm auch die für die Tätigkeit eines Eigenhändlers wesentlichen Betriebsgrundlagen (z.B. Kundenstamm) und die Chancen und Risiken (z.B. Lagerrisiko) zuzurechnen sind.
211 Eine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn der Vertrieb (als Ganzes oder Teile davon, vgl. Rn. 14 ff.) auf ein übernehmendes Unternehmen übertragen wird. In diesen Fällen wird regelmäßig auch das übernehmende Unternehmen als Eigenhändler tätig.
212 Bei der Bestimmung des Mindestpreises des verlagernden Unternehmens ist zu berücksichtigen, dass ein fremder Eigenhändler in vielen Fällen seine Vertriebsfunktion auch unabhängig von der Produktionsgesellschaft auf der Grundlage der eigenen Marktposition (u.a. Kundenstamm) weiter ausüben (Handlungsalternative, Rn. 96) und ernsthaft konkurrieren könnte (z.B. Entgelt für Verzicht auf Konkurrenz).
S. 180213 Vergleichbares gilt für Vertragshän...