Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung - GAufzV) (BR-Drucks. 583/03)
Begründung des Entwurfs der Verordnung des BMF
Allgemeiner Teil
Mit dem neuen § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) ist durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz vom , BGBl. I S. 660, erstmalig eine Regelung geschaffen worden, die bestimmte Steuerpflichtige verpflichtet, für den Bereich der Verrechnungspreise insbesondere bei international verbundenen, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen Aufzeichnungen zu schaffen und vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, welcher Sachverhalt im Einzelnen verwirklicht worden ist und ob und inwieweit dabei der international anerkannte Grundsatz des Fremdverhaltens beachtet wurde. Dieser Grundsatz ist gesetzlich in § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz sowie in § 8 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz verankert. § 90 Abs. 3 Satz 5 AO enthält die Ermächtigung zur Schaffung einer Verordnung, in der Einzelheiten zu Art, Inhalt und Umfang der zu erstellenden Aufzeichnungen verbindlich bestimmt werden können. Die gesetzlichen Vorlage- und Aufbewahrungspflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben (§§ 90 Abs. 3 und 147 AO), und Regelungen, die bestimmen, wann Au...