Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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2.2 Regelungen zum Transferpaket, § 2 FVerlV
2.2.1 Allgemeines zur Preisbestimmung, § 2 Absatz 1 FVerlV
2.2.1.1 Standardmethoden zur Bestimmung des Verrechnungspreises
61 Zur Bestimmung der Verrechnungspreise für das Transferpaket ist vorrangig § 1 Absatz 3 Satz 1 bis 4 AStG anzuwenden. Der hypothetische Fremdvergleich (§ 1 Absatz 3 Satz 5 bis 8 AStG) ist auch für Funktionsverlagerungen - wie in allen Verrechnungspreisfällen - grundsätzlich nur nachrangig anzuwenden.
2.2.1.2 Hypothetischer Fremdvergleich
62 Für ein Transferpaket, das ein Bündel von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern und Vorteilen usw. umfasst, wird es - ungeachtet Rn. 61 - regelmäßig nicht möglich sein, uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte i.S.d. § 1 Absatz 3 Satz 1 und 2 AStG festzustellen. Transferpakete setzen sich regelmäßig individuell zusammen und enthalten häufig einzigartige immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile (z.B. Synergieeffekte), die nicht ohne weiteres erkennbar sind und besondere Merkmale aufweisen, welche die Suche nach Vergleichswerten fremder Dritter...