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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

Leitsätze der Bundesregierung vom

I. Gewinne international verflochtener Unternehmen

Einkünfte von inländischen Unternehmungen aus Geschäften mit ihnen wirtschaftlich nahestehenden Steuerausländern sind so zu berichtigen, wie sie zwischen Unabhängigen bei Vereinbarung der üblichen Bedingungen erzielt worden wären.

Erster RefE vom

(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen dadurch gemindert, daß er mit einer ihm wirtschaftlich oder persönlich nahestehenden Person im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen dem Inland und dem Ausland Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die üblicherweise bei Geschäften gleicher oder ähnlicher Art zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbart werden, so sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie bei Vereinbarung üblicher Bedingungen erzielt worden wären.

(2) Der Steuerpflichtige und die Person sind einander wirtschaftlich nahestehend insbesondere wenn

  • 1. die Person an dem Steuerpflichtigen zu mehr als einem Viertel unmittelbar oder mittelbar beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder auf den Steuerpflichtigen einen beherrschenden Einfluß ausüben kann oder umgekehrt der St...

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