Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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11. Kündigung der VVV
Jede der beteiligten zuständigen Behörden ist berechtigt die VVV in folgenden Fällen einseitig zu kündigen:
Fehlerhafte oder falsche Darstellung von Tatsachen durch den Steuerpflichtigen sowie Nichtvorlage relevanter Informationen im Verfahren, die erst nach Abschluss des VVV bekannt werden.
Fehlerhafte oder falsche Präsentation von Tatsachen sowie Nichtvorlage relevanter Informationen im Jahresbericht.
S. 132Die Kündigung kann - nach Konsultationen mit der anderen zuständigen Behörde und nach Anhörung des Steuerpflichtigen - mit rückwirkenden Folgen (Widerruf) ausgesprochen werden.