Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.3.2 Example 2
Zu Tz. 10.187
612
In der Fallabwandlung soll es sich um den gleichen Sachverhalt wie in Beispiel 1 handeln, jedoch sollen vergleichbare unabhängige Transaktionen vorliegen, die darauf hindeuten, dass fremdübliche Gebühren in der Bandbreite von 1 % bis 1.5 % liegen würden.
613
Die Wahl des Beispiels ist angesichts der Tatsache, dass das Vorliegen von vergleichbaren, unabhängigen Transaktionen praktisch ausgeschlossen wurde, sehr theoretisch und derart einfach gewählt, dass es keinerlei Erkenntniszugewinn liefert.
Zu Tz. 10.188
614
Auch die abschließende Textziffer enthält nichts Neues: Die Verbesserung der Bonität von A auf AAA ist auf das aktive Handeln der Mutter zurückzuführen und damit vergütungsfähig. Eine Gebühr in Höhe der Bandbreite von 1 % bis 1.5 % ist damit angemessen, zumal die in Textziffer 10.187 genannten Werte zu einer geS. 133samten Belastung führen, die aus Sicht der Gesellschaft D die Darlehensaufnahme mit Garantie der Mutter vorteilhafter machen (Gesamtbelastung von max. 7.5 %) als in der Alternative ohne Garantie (Zinssatz von 8 %).