Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
D.3.1 Example 1
Zu Tz. 10.184
608
Der hier dargestellte Sachverhalt ist identisch mit dem der Textziffer 1.167, mit der einzigen Ergänzung, dass es sich um eine geplante Darlehensaufnahme von einem fremden Dritten i.H.v. EUR 10 Mio. handelt.
Zu Tz. 10.185
609
Der erste Satz dieser Textziffer ist eine weitere Wiederholung der Annahmen aus dem Sachverhalt von 1.167: Die Verbesserung des „stand-alone“ Ratings der Tochtergesellschaft von Baa auf A (ohne Vergütung) und auf AAA mit der formellen Garantie.
610
Im Folgenden Satz werden die Zinssätze konkretisiert, die annahmegemäß fremdüblich wären für die jeweiligen Ratings: 8 % für A und 6 % für AAA. Die Garantiegebühr soll 3 % des Darlehensbetrags betragen. Damit übersteigt die Garantiegebühr von 3 % die Vorteile aus der Darlehensvergabe mit Garantie von 2 %.
Zu Tz. 10.186
611
Damit ist das (fast triviale) Ergebnis, dass eine Gebühr von 3 % nicht fremdüblich wäre, es wäre für die die Darlehensnehmerin (Gesellschaft D) vorteilhafter, einen Zinssatz von 8 % ohne Garantie der Mutter zu bezahlen.