Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.3 Hedging
Zu Tz. 10.149
484
Der knappe Abschnitt C.3 zu Hedging schließt das Kapitel C ab. Hier sind die Ausführungen sehr allgemein gehalten, und umfassen in den Tz. 10.149 bis 10.151 in erster Linie eine Beschreibung möglicher Ausgestaltungen von Hedging-Tätigkeiten in multinationalen Konzernen.
485
Unter Hedging versteht man die Absicherung oder Verlagerung verschiedener Risiken; in Konzernen ist es üblich, dass die Entscheidung, ob und welche Risiken getragen werden, zentral getroffen wird.
486
Einstweilen frei.
Zu Tz. 10.150
487
Hedging-Funktionen, die von einer zentralen Treasury-Einheit ausgeübt werden, haben das Ziel, Risiken in Bezug auf Währungsschwankungen oder Änderungen von Marktzinsen zu reduzieren.
488
Die zentrale Fragestellung aus Verrechnungspreissicht ergibt sich daraus, dass eine einzelne Konzerngesellschaft von diesen zentral ausgeübten Funktionen profitieren kann, ohne selbst entsprechende Verträge abschließen zu müssen.
489
Einstweilen frei.
Zu Tz. 10.151
490
In dieser Textziffer werden drei verschiedene Ausgestaltungen des Hedgings genannt:
Eine zentrale Treasury-Einheit wird beauftragt, im Namen und auf Rechnung einer operativen Konzerneinheit Transaktionen abzuschließen, um...