Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.2.2 Accurate delineation of cash pooling transactions
Zu Tz. 10.115
400
Der Unterabschnitt C.2.2. beschäftigt sich mit der sachgerechten Abgrenzung von Cash-Pooling-Transaktionen. Die OECD führt in diesem Zusammenhang aus, die Abgrenzung hänge von den konkreten Gegebenheiten und Umständen des Einzelfalls ab. Eine besondere Herausforderung stellt nach Ansicht der OECD der Umstand dar, dass Cash-Pooling-Vereinbarungen regelmäßig nur zwischen verbundenen Unternehmen abgeschlossen würden. Aus diesem Grund sei bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Cash-Pooling-Transaktionen besondere Sorgfalt geboten.
401
Die Tendenz der OECD zur Unterteilung des Fremdvergleichs in einen Fremdvergleich dem Grunde nach, der auch die weiteren Konditionen einer Transaktion einschließt, und einen Fremdvergleich der Höhe nach (zweistufige Prüfung) erstreckt sich folglich auch auf das Cash-Pooling. Demnach ist die Cash-Pooling-Transaktion nach Ansicht der OECD zunächst sachgerecht als solche abzugrenzen, bevor ein Fremdvergleich der Höhe nach durchgeführt werden kann.
402
Eine solche zweistufige Fremdvergleichsprüfung wird auch in der BFH-Rechtsprechung sowie von der deutschen Finanzver...