Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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Vor C.2.1 Vorbemerkungen
380
Der Abschnitt C des Kapitels X der OECD-Verrechnungspreisleitlinien beschäftigt sich mit der Treasury-Funktion multinationaler Unternehmensgruppen. Als ein zentrales Element der Treasury-Funktion betrachtet die OECD das Cash-Pooling und widmet diesem einen eigenen Unterabschnitt (C.2.). Der Unterabschnitt C.2. S. 85erstreckt sich von Tz. 10.109 bis einschließlich Tz. 10.148 der OECD-Verrechnungspreisleitlinien und ist in drei wesentliche Abschnitte mit jeweils mehreren Unterpunkten gegliedert.
381
Der Unterabschnitt C.2. beginnt mit einer deskriptiven Bestandsaufnahme möglicher Cash-Pooling-Strukturen (C.2.1). Dabei unterscheidet die OECD insbesondere zwischen den Grundtypen des physischen Cash-Poolings (C.2.1.1.) und des virtuellen Cash-Poolings (C 2.1.2.).
382
Danach widmet sich die OECD der sachgerechten Abgrenzung von Cash-Pooling Transaktionen (C 2.2). Für die Durchführung einer sachgerechten Abgrenzung der Cash-Pooling-Transaktionen wird dabei insbesondere auf die von den Cash-Pooling-Parteien ausgeübten Funktionen und getragenen Risiken sowie auf die von multinationalen Unternehmensgruppen mittels Cash-Poolings erzielten Vorteilen (Synergien) h...