Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C. Treasury function
Zu Tz. 10.39
158
Der Abschnitt C des Kapitels 10 der OECD-Richtlinien, der die Treasury Funktionen von Unternehmensgruppen behandelt, umfasst drei wesentliche Unterabschnitte: Darlehen, Cash Pool und Hedging. Der Abschnitt C ist - insbesondere im Hinblick auf den längsten Unterabschnitt C.1 zu Darlehen - das Kernstück des Kapitels 10 der OECD-Richtlinien.
159
Die vorliegende Textziffer hat eine einleitende Funktion und erkennt zunächst an, dass das Management von Finanzierungsfragen innerhalb der Gruppe eine wichtige und komplexe Funktion sein kann, die u.a. vom Aufbau des Konzerns, seiner Strategie, Industrie und Währungen abhängt.
160
Dies liegt auf der Hand: Die Treasury-Funktion erfüllt - mit Ausnahme von Finanzdienstleistern, die nicht im Fokus der OECD-Richtlinien stehen - in der Regel keinen Selbstzweck, sondern soll die operative Tätigkeit des Konzerns unterstützen und ermöglichen.
Zu Tz. 10.40
161
Allein schon aufgrund der unterschiedlichen Unternehmensstruktur unterscheidet sich die Ausgestaltung der Treasury-Funktion je nach Konzern. Der Grad der Zentralisierung der Unternehmensgruppe wird in der Regel ein weiterer wesentlicher Faktor hinsichtlich der Ausg...