Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.3.1 Contractual terms
Zu Tz. 10.22
109
Die OECD stellt hier zunächst fest, dass die Vertragsbedingungen zwischen unabhängigen Unternehmen üblicherweise in den jeweiligen schriftlichen Verträgen genau festgelegt sind. Auch zwischen verbundenen Unternehmen mögen Verträge abgeschlossen werden, diese lassen jedoch meist den gleichen Detailgrad wie Verträge zwischen fremden Dritten vermissen, spiegeln nicht das tatsächliche Verhalten der Vertragspartner oder „andere Tatbestände oder Umstände“ wider. Daher ist es notwendig, andere Dokumente bzw. das Verhalten der Parteien zu berücksichtigen, um die Transaktionen wirtschaftlich zutreffend zu charakterisieren. Diese Analyse ist auch erforderlich, wenn das Verhalten der Parteien und sonstige Dokumente im Einklang mit den Vertragsbedingungen stehen.
110
Die OECD schränkt hier die Relevanz von Verträgen insoweit ein, als diese nicht im Einklang mit dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion stehen oder wenig konkret sind. Dass Formfehler oder z.B. fehlende Verträge nicht den Fremdvergleichsgrundsatz aushebeln können, deckt sich auch mit der Rechtsprechung des BFH (I R 75/11 v. ) zur Schrankenwirkung des Art. 9 DBA. In ...