Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.1 Determination of whether a purported loan should be regarded as a loan
Zu Tz. 10.4
24
Der Abschnitt B insgesamt behandelt die Verknüpfung des Kapitels X mit Kapitel I, D.1. Damit gelten zutreffenderweise die Grundsätze für Finanzierungstransaktionen, die auch für alle anderen Verrechnungspreistransaktionen gelten. Das bedeutet konkret, dass der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt festzustellen und abzugrenzen ist (accurate delineation of the actual transaction). In dem Fall, in dem sich der Sachverhalt von dem Verhalten zwischen fremden Dritten unterscheidet, gelten die Aussagen des Kapitel I, D.2 (vgl. Anm. 37).
25
Der Abschnitt B.1 schaltet der Fremdüblichkeitsprüfung konkret zunächst die Qualifikation von Darlehen als Fremd- oder Eigenkapital vor. Art. 9 OECD-MA behandelt nach diesem Duktus also nicht nur die Fremdüblichkeit der Zinsen, sondern die vorgelagerte Prüfung, ob ein in Frage stehendes Darlehen dem Grunde nach als Darlehen und folglich als Fremdkapital anzuerkennen ist oder ob eine Umqualifizierung ganz oder teilweise als Eigenkapital zu erfolgen hat bzw. erfolgen kann.
26
Einstweilen frei.
Zu Tz. 10.5
27
Einleitend in diesem Abschnitt wird klargestellt, dass Art. 9 O...