Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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6.1 Berichts- und Nachweispflichten des Steuerpflichtigen (Jahresbericht)
Bestandteil der Vereinbarung mit dem anderen Staat ist die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, einen jährlichen Bericht („Compliance Report“) zu erstellen und vorzulegen, um darzulegen, dass der der Vereinbarung zu Grunde gelegte Sachverhalt im betreffenden Wirtschaftsjahr verwirklicht worden ist und insbesondere, dass die Gültigkeitsbedingungen (Tz. 3.7) eingehalten wurden. Dabei muss der Steuerpflichtige auf jede Abweichung ausdrücklich hinweisen und mitteilen, ob und welche Anpassungen er vorgenommen hat. Verletzt der Steuerpflichtige diese Pflicht, können nachteilige Folgen eintreten (Tz. 4.6).
Falls nach dem Bericht Gültigkeitsbedingungen nicht eingehalten wurden, sollte der Steuerpflichtige Vorschläge für entsprechende Anpassungen der Verständigungsvereinbarung machen. In diesem Zusammenhang gestellte, ergänzende Fragen der Finanzbehörden hat der Steuerpflichtige unverzüglich zu beantworten.
Der Bericht sollte bis zum Ablauf der gesetzlichen Steuererklärungsfrist des betreffenden Jahres beim BZSt und gleichzeitig bei der örtlich zuständigen Landesfinanzbehörde (Finanzamt) in deutsche...