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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

F.3 Welche Partei das endgültige Risiko der Kosten in Verbindung mit der Entschädigung der Partei tragen sollte, die die Beendigung der Neuverhandlung des Vertrages hinnehmen muss

352

Zu Tz. 9.93 alt 9.116

Die OECD nimmt auch in dem Zusammenhang einer möglichen Entschädigungszahlung den Hinweis auf, dass die Analyse der Bedingungen der Kündigung bzw. der wesentlichen Neuverhandlung sowohl den Standpunkt des verlagernden als auch des aufnehmenden Unternehmens berücksichtigen sollte (vgl. jeweils die Anmerkungen zu Tz. 9.60 Anm. 255). Die OECD sieht die Sichtweise des aufnehmenden Unternehmens als wichtig für die Beurteilung der möglichen Entschädigung der Höhe nach als auch für die Frage, welche Partei die Entschädigung zu zahlen hat. Dieser Gedanke ist offensichtlich davon geprägt, dass den Steuerpflichtigen eine erweiterte Entschädigungspflicht als die jeweils gesetzliche Ausgleichspflicht (vgl. Tz. 9.80 OECD-Leitlinien) treffen soll.

353

Die OECD räumt jedoch ein, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und daher eine allgemeingültige Aussage, welche Partei eine Entschädigung leisten soll. Vielmehr will die OECD dies unter Berücksichtigung der Rechtsposition d...

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