Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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F.2 Beurteilung, ob die Existenz oder das Nicht-Vorhandensein einer Kompensationsklausel oder ähnlicher Vorschriften (sowie der Bedingungen einer existierenden Klausel) in den Bestimmungen des Vertrags, wie genau abgegrenzt, fremdvergleichskonform ist
335
Zu Tz. 9.81 alt 9.104 und 9.105
Die Analyse einer potentiellen Entschädigung hat sich an der - soweit vorhandenen - schriftlichen Vereinbarung zu orientieren. Daher ist es zutreffend, aber auch selbstverständlich, dass die vereinbarten Bedingungen in Bezug auf Kündigungsfristen, Möglichkeiten der Umstellung und sonstiger möglicher Vertragsklauseln zu überprüfen sind. Dies betrifft insbesondere eine vorhandene Entschädigungsklausel oder mögliche Garantien, die für den Fall einer Umstrukturierung ausgesprochen worden sind.
336
Auch die Feststellung, dass eine nicht vorhandene Entschädigungsklausel oder das Fehlen einer sonstigen Garantie in einem Vertrag nicht die Prüfung der Fremdvergleichskonformität ausschließt, ist selbstverständlich. Eine Entschädigungsklausel bzw. eine nicht vorhandene Entschädigungsklausel ist jeweils nicht konstitutiv für die Feststellung, dass der Fremdvergleich erfüllt ist. Dies ist unzweifelhaf...