Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.2 Verlagerung von Risiken und Gewinnpotenzial
181
Zu Tz. 9.43 alt 9.69
Die Verlagerung von Risiken ist ein typischer Anwendungsfall von Umstrukturierungen. Diese Verlagerung von Risiken kann sich als Effekt der Verlagerung von etwas Werthaltigem einstellen (dazu Tz. 9.48 ff. OECD-Leitlinien). Gleichermaßen kann es zu einer Verlagerung von Risiken durch die Kündigung und/oder Neuverhandlung von existierenden Vereinbarungen kommen (dazu Tz. 9.76 ff. OECD-Leitlinien).
182
Zu Tz. 9.44 alt 9.70
Einer der wesentlichen Anwendungsfälle einer Restrukturierung ist wohl die Veränderung der Risikostruktur innerhalb einer Unternehmensgruppe oder nur zwischen einzelnen Einheiten (vgl. bereits Tz. 9.39 und 9.41 OECD-LeitS. 77linien). Klassischer Sachverhalt ist die Abschmelzung von Risiken in einem Land unter gleichzeitiger Allokation von Risiken auf eine andere rechtliche Einheit. Erstaunlicherweise teilen viele IFA Nationalberichterstatter die Einschätzung der OECD (vgl. Anm. 322 ff.), dass durch ein damit verbundenes reduziertes Ertragspotential des Risiken-abgebenden Unternehmens, als solches nicht zu einem Kompensationsanspruch unter dem Fremdvergleichsgrundsatz führt. Erstaunlich ist...