Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
                Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
A. Einleitung
61
Zu Tz. 9.10 alt 9.48
Es wird in Übereinstimmung mit Tz. 9.1 OECD-Leitlinien formuliert, dass mit einer Umstrukturierung die grenzüberschreitende Übertragung von etwas Werthaltigem, z.B. immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sei. Zwingend ist dies jedoch nicht. An die Stelle der Übertragung kann auch die Kündigung und/oder Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen treten (Produktions-, Vertriebs-, Lizenz- oder Dienstleistungsvereinbarungen).
62
Tz. 9.10 betont, dass der erste Schritt für die Bestimmung der fremdvergleichskonformen Vergütung die genaue Abgrenzung (to accurately delineate) der mit der Restrukturierung verbundenen Transaktion ist. Dies umfasst die Bestimmung der kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen, die zu dem Transfer von etwas Werthaltigem zwischen den verbundenen Unternehmen geführt haben. Im Vordergrund stehen dabei die Vertragsbedingungen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die neue Sichtweise der OECD zur Überprüfung der Vertragsbedingungen im Abgleich zum tatsächlichen Verhalten (diskutiert in Teil B. s. nachfolgend zu Tz. 9.11). Teil C beschäftigt sich mit den Anforderungen zur Anerkennung der genau abgegrenzten Transaktio...