Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B. Anwendung von Artikel 9 des OECD-Musterabkommens und dieser Leitlinien bei Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit: Theoretischer Rahmen
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Zu Tz. 9.9
Der materielle Rahmen, d.h. die positive Abgrenzung der in Kapitel IX OECD-Leitlinien zu behandelnden Fragestellungen, wird durch die ausdrückliche Inbezugnahme des Art. 9 OECD-MA bestimmt. Dementsprechend lautet die entscheidende Frage, ob für eine Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit Bedingungen vereinbart oder auferlegt werden, die sich von denen unterscheiden, die zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen vereinbart würden. Damit legt sich die OECD nochmals (vgl. Anm. 52) fest, dass der Fremdvergleichsgrundsatz den theoretischen Rahmen für die Beurteilung der Frage darstellt, ob mit einer Umstrukturierung der Geschäftsaktivität auch verrechnungspreisrelevante Fragestellungen verbunden sind. DarüS. 34ber hinaus macht es aus Sicht der OECD keinen Unterschied, ob eine Geschäftsaktivität durch Umstrukturierung auf eine gewisse Art umgestaltet wird oder ob die Geschäftsvorfälle von Anbeginn so gestaltet wurden. In beiden Fällen muss der Fremdvergleichsgrundsatz identisch angewendet werden. Anders gewendet gehen die V...