Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.1. Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit im Rahmen dieses Kapitels
Zu Tz. 9.1
Definition
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Tz. 9.1 OECD-Leitlinien beginnt mit der Feststellung, dass es keine gesetzlich verankerte oder allgemein feststehende Definition der Begrifflichkeit „Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit“ gibt. Dies ist auch wenig erstaunlich, da sowohl betriebswirtschaftliche als auch steuerrechtliche Aspekte genauso wie Organisationsthemen zur Definition beitragen könnten. Rein steuerrechtlich handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der seine Bestimmung erst durch die Knüpfung von bestimmten Rechtsfolgen an ausdrückliche Tatbestandsvoraussetzungen erlangen könnte. Aus der „Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit“ als solcher ergeben sich aber nicht unmittelbar steuerliche Rechtsfolgen.
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Die OECD bestimmt für den Sinnzusammenhang der OECD-Leitlinien, dass sich der Begriff „business restructuring“ auf eine Umstrukturierung („reorganisation“) der kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen bezieht, einschließlich der Beendigung oder wesentlichen Neuverhandlung existierender Verträge. Damit knüpft Tz. 9.1. in der Bestimmung des „business restru...