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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

5.1 Umsetzung in Deutschland durch die zuständige Landesfinanzbehörde

Die zuständige Landesfinanzbehörde (Finanzamt) ist nach Abschluss des Vorabverständigungsverfahrens entsprechend Artikel 25 Abs. 2 OECD-MA verpflichtet, auf Antrag (Tz. 2.3) eine verbindliche Vorabzusage gleichen Inhalts (Tz. 4.5) zu erteilen. In die Vorabzusage ist im Hinblick auf Tz. 6.4 und Tz. 6.5.2 ein Widerrufsvorbehalt aufzunehmen.

Bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen sind für den APA-Zeitraum dem APA entsprechende Steuerbescheide zu erlassen (Tz. 6.3).

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