Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.7 Steuerliche Behandlung der Beiträge und der Ausgleichszahlungen
Zu Tz. 8.41
186
Alle Beiträge inklusive der Ausgleichszahlungen sollten steuerlich in derselben Weise behandelt werden als würden diese Beiträge außerhalb der Kostenumlagevereinbarung erbracht werden, wenn die entsprechende Aktivität durchgeführt würde. Der Charakter des Beitrages sei dann dafür entscheidend, wie die steuerliche Behandlung zu erfolgen habe.
Zu Tz. 8.42
187
So werde im Rahmen von service CCA der Beitrag eines Teilnehmers Vorteile in Form von Einsparungen hervorrufen. In development CCA hingegen werde der erwartete Vorteil erst entstehen, wenn die Beiträge erbracht worden sind. Daher werden sich die gleisteten Beiträge nicht umgehend auf das Einkommen auswirken.
Zu Tz. 8.43
188
Ausgleichszahlungen sollten als Ergänzung der Beiträge gesehen werden. Bei dem entrichtenden Teilnehmer als zusätzlicher Beitrag und bei dem Empfangenden als Verminderung des eigenen Beitrags. Diese Ausgleichszahlungen werden wie die Beiträge auch im Einklang mit dem nationalen Recht zu beurteilen sein. Mithin sollte die Ausgleichszahlung bei einem development CCA als Entgelt für den Erwerb von Rechten oder Vermögenswerten ve...