Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.3 Arten einer Kostenumlagevereinbarung
Zu Tz. 8.10
79
Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Kostenumlagevereinbarungen: Zum einen in Bezug auf die Entwicklung von immateriellen und materiellen Vermögenswerten (development CCA) sowie auf die Erbringung von Dienstleistungen (service CCA). Zwar ist jede Kostenumlagevereinbarung selbständig und individuell zu würdigen. Jedoch hebt die OECD in der Textziffer zugleich den grundlegenden Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Kostenumlagevereinbarungen hervor: So würden development CCA insbesondere dazu führen, dass die Teilnehmer die hieraus resultierenden Vorteile in Zukunft erwarten. Ebenso würden diese Art von S. 39Kostenumlagevereinbarungen, insbesondere wenn sie die Entwicklung immaterieller Werte zum Gegenstand hätten, signifikante Risiken enthalten, die vor allem mit der unsicheren zukünftigen Entwicklung in Verbindung stünden. Schließlich sind als development CCA solche Kostenumlagevereinabrungen anzusehen, die eine gemeinsame Entwicklung, Weiterentwicklung, Instandhaltung von immateriellen oder materiellen Werten zum Gegenstand haben. Jeder Teilnehmer einer solche Vereinbarung erhält dann einen seinem Beitra...