Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.2.4 Gewinnaufschlag
Tz. 7.61
223
Die eigentliche Neuerung liegt in der Implementierung eines festen Kostenaufschlags in Höhe von 5 % auf die zuvor festgelegten Kosten.
S. 110Zur Bestimmung einer fremdüblichen Vergütung für erbrachte Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung soll ein Kostenaufschlag auf alle im Kostenpool zusammengefassten Kosten angewendet werden. Durchlaufkosten sind jedoch herauszurechnen (Tz. 2.93, 7.34). Dieser Aufschlag ist sodann auf sämtliche Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung einheitlich anzuwenden. Dabei ist die Kategorie der erbrachten Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung unbeachtlich. Bezüglich der Höhe wird von der OECD ein Kostenaufschlag vorgegeben, der 5 % beträgt. Die Annahme von 5 % Gewinnaufschlag orientiert sich wohl an der Empfehlung des EU JTPF zu Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung. Das EU JTPF nimmt einen Aufschlag zwischen 3-10 %, häufig um die 5 % für Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung an. Die US-Reg. hingegen gehen von einem Aufschlag von 0-7 % aus.
SCHWARZ et al. haben nach ihrer Ansicht „[m]ittels einer datenbankgestützten Benchmarkanalyse für die Jahre 2008 bis 2014 [...] sowohl die Bandbreit...