Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.2.2 Bestimmung von Kostenpools
Tz. 7.56
211
Der erste Schritt bei der Anwendung des vereinfachten Ansatzes besteht darin, dass die multinationale Unternehmensgruppe auf Jahresbasis einen Kostenpool für alle Kosten bildet. Hierin sind alle Kosten zu erfassen, die bei den jeweiligen Unternehmen in den einzelnen Dienstleistungskategorien angefallen sind. Eine Gliederung hat nach den Dienstleistungskategorien zu erfolgen. So seien in den Kostenpool alle direkten und indirekten Kosten einzubeziehen. Man darf wohl davon ausgehen, dass hiermit die Einzel- sowie Gemeinkosten gemeint sind. Daneben dürfte ggf. noch ein angemessener Anteil an Betriebsaufwendungen berücksichtigt werden. Die OECD nennt hierfür Aufsichtskosten oder Verwaltungsaufwendungen. Diese sind jedoch schon unter den Gemeinkosten (indirekten Kosten) zu erfassen. Mithin dürfte sich aus einer Kosten-Leistungsrechnungssicht durch die Einbeziehung von „operating expenses“ keine Ausweitung der Kostenbasis ergeben. Dabei sollen solche Kosten nicht berücksichtigt werden, die Dienstleistungen zugerechnet werden können, die dem alleinigen Nutzen der dienstleistungserbringenden Gesellschaft dienen. Kosten für sog. shareholder activities