Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.1 Vorbemerkung
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Hintergrund der Änderungen des Kap. VII waren die Maßnahmen, welche unter Aktionspunkt 10 des G20/OECD BEPS-Aktionsplans als „sonstige risikoreiche Transaktionen“ zusammengefasst wurden. Aktionspunkt 10 des BEPS-Projekts forderte die Erarbeitung von Vorschriften, die Gewinnverschiebungen unter Nutzung von Transaktionen verhindern sollen, die unabhängige Dritte nicht oder nur selten durchführen würden. Hierzu gehört auch die Einführung von entsprechenden Regelungen zu Verrechnungspreisen bzw. spezielle Maßnahmen, um „übliche Arten“ von Gewinnverschiebungen zu vermeiden. Als übliche Art der Gewinnverschiebung wird die Zahlung von (überhöhten) Management Fees gesehen. Dabei wurde mit dem G20/OECD BEPS-Aktionsplan nicht beabsichtigt, Methoden zur Gewinnaufteilung grundlegend zu verändern. Dementsprechend ist auch die Einführung weiterer Textziffern mit Bezug auf Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung keine bahnbrechende Neuerung mit neuartigen Vergütungsmöglichkeiten. Qualifizierungen und vereinfachte Behandlungen von Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung wurden bereits durch die EU sowie die USA vor einigen Jahren vorgenommen.
Allerdings ve...