Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.2.2 Identifizierung tatsächlicher Vereinbarungen für die Vergütung konzerninterner Dienstleistungen
Zu Tz. 7.20
97
Die OECD hebt zunächst hervor, dass Ausgangspunkt jeder Überprüfung der Vergütung für die Dienstleistung die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung ist.
98
Für eine solche Vereinbarung ist keine bestimmte Form zwingend vorgeschrieben, auch wenn eine schriftliche Fixierung der Vereinbarung Vorteile hinsichtlich des Nachweises bietet. Andererseits sind auch nichtschriftliche Vereinbarungen anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige ihren Inhalt durch entsprechende Dokumentation zuverlässig darlegen kann. Insbesondere entsteht durch die mangelnde Schriftform keine Nichtigkeit eines Vertrages. Solange ein gesetzliches Schriftformerfordernis (vgl. § 126 Abs. 1 BGB) nicht notwendig ist, können Verträge z.B. auch mündlich rechtswirksam geschlossen werden. Die festgelegte Vergütung für die erbrachte Dienstleistung soll sich demnach aus den Vereinbarungen ableiten lassen.
Zu Tz. 7.21
99
Das soll vor allem für die Fälle gelten, bei denen verbundenen Unternehmen bestimmte Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden für die eine direkte Preisverrechnung erfolgen kan...