Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A. Einleitung
Zu Tz. 7.1
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In Kap. VII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien befasst sich die OECD mit den Fragen, die sich hinsichtlich der Preisbestimmung für innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe erbrachte Dienstleistungen ergeben können. Hierfür ist es in einem ersten Schritt notwendig zu analysieren, S. 8ob überhaupt eine entgeltfähige Dienstleistung (Dienstleistung dem Grunde nach) vorliegt. Mithin ist der betreffende Geschäftsvorfall sachgerecht zu identifizieren und zu beurteilen, ob es sich um eine Dienstleistung handelt. In einem zweiten Schritt, also wenn eine Diensteistung dem Grunde nach gegeben ist, ist ein fremdvergleichskonformer Preis für diese zu bestimmen (Dienstleistung der Höhe nach).
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Die Ausführungen der OECD stellen eine Revision des OECD-Berichts „Verrechnungspreise und multinationale Unternehmen“ dar und sind Teil der ersten Ergänzung der ursprünglichen OECD-Verrechnungspreisleitlinien von 1995. Durch das G20/OECD-BEPS-Projekt wurde Kap. VII zuletzt überarbeitet; insbesondere finden sich nunmehr Ausführungen zu „low value adding services“ (Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung) in Kap. VII, die einen vereinfachten Mechanismus/Ansatz...