Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.4. Anwendung der vorstehenden Prinzipien auf konkrete Sachverhalte
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Zu Tz. 6.75
Tz. 6.75 OECD-Leitlinien nimmt einleitend für das Kapitel B.4. erneut grundlegende Prinzipien der Verrechnungspreisanalyse auf. Dabei stellt die OECD in Satz 2 fest, dass bei der Verteilung der Erträge aus der immateriellen Wertschöpfung zunächst die Perspektive des Nichteigentümers einzunehmen ist. Diese Aussage gibt das grundsätzliche Vorgehen zur Vergütung von Beiträgen zur immateriellen Wertschöpfung vor. Zunächst sind die Beiträge der Nichteigentümer angemessen zu vergüten. Der Eigentümer des immateriellen Werts erhält anschließend das verbleibende Residuum. Dieses Vorgehen bedeutet allerdings nicht zwingend, dass dem Eigentümer mehr als eine Vergütung seines ggf. eingesetzten Kapitals zustehen muss. Hierzu bedarf es vielmehr der Kontrolle des Eigentümers über wesentliche DEMPE-Funktionen und Investitionsentscheidungen. Sofern sich diese Funktionen auf mehrere verbundene Unternehmen verteilen, ist - wie sich aus der Regelung der Tz. 6.75 OECD-Leitlinien ergibt - ein aus der Nutzung des immateriellen Werts resultierendes Residualergebnis auf die beteiligten Einheiten entsprechend d...