Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.3. Identifizierung und Bestimmung der Preise und sonstigen Bedingungen der konzerninternen Geschäftsvorfälle
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Zu Tz. 6.73
Tz. 6.73 OECD-Leitlinien beginnt mit der Feststellung, dass die Ausführungen zur Identifizierung konzerninterner Geschäftsvorfälle in Abschnitt D. 1. des Kapitels I der OECD-Leitlinien auch die Grundlage für die Analyse jeglicher Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit immateriellen Werten darstellen. Damit verweist die Regelung zur Identifizierung der zu analysierenden konzerninternen Geschäftsvorfälle auf die Tz. 1.33 ff. OECD-Leitlinien. Die folgenden Regelungen dienen ausdrücklich nur der spezifischen Ergänzung des dort allgemein vorgegebenen Analyserahmens.
407
Die Regelung beschränkt sich dann auch im Weiteren im Wesentlichen auf die Wiederholung des in Abschnitt D.1. des Kapitels I OECD-Leitlinien dargestellten Vorgehens. Ausgangspunkt der Analyse ist die Zivilrechtslage. Diese wird bestimmt durch die dem zu bepreisenden Geschäftsvorfall zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen und das ggf. in Registereintragungen dokumentierte rechtliche Eigentum an den vom Geschäftsvorfall umfassten immateriellen Werten. In einem zweiten Schritt ist dann, ...