Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.4.8 Markspezifische Gegebenheiten
241
Zu Tz. 6.31
Die Feststellungen zu Tz. 6.31 OECD-Leitlinien können kurzgehalten werden. Es handelt sich um eine Wiederholung der Aussagen in Tz. 6.9 OECD-Leitlinien. Es sei insoweit auf die Anmerkungen in Tz. 6.9 OECD-Leitlinien, Anm. 89 ff. verwiesen.
242
Einstweilen frei.