Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.4.7 Gruppensynergien
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Zu Tz. 6.30
Konzernsynergien stellen keine immateriellen Werte iSd Tz. 6.6 OECD-Leitlinien dar. Das ist zu begrüßen. Allerdings werden Synergieeffekte als Vergleichbarkeitskriterium angesehen, das bei der Bestimmung eines fremdüblichen Preises zu berücksichtigen ist. Hauptanwendungsbeispiel ist nach Ansicht der OECD die Tätigkeit einer Einkaufsorganisation und die Berücksichtigung der daraus möglichen positiven Synergieeffekte bei den die Produkte abnehmenden Gesellschaften. Solche Konzernsynergien sind nach Ansicht der OECD für den Konzern häufig als Ganzes von Vorteil und können daher den von den Konzernunternehmen erwirtschafteten Gesamtgewinn erhöhen, je nachdem ob die erwarteten Kosteneinsparungen tatsächlich erzielt werden und abhängig von den Wettbewerbsbedingungen.
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Als Beispiele für positive Synergieeffekte benennt die OECD in Tz. 6.30 OECD-Leitlinien ein rationalisiertes Management, die Vermeidung von kostspieliger Doppelarbeit, integrierte Systeme, Kaufkraft oder KreditmöglichS. 88keiten. In Tz. 1.157 OECD-Leitlinien, auf die auch von 6.30 OECD-Leitlinien verwiesen wird, zeigt die OECD dankenswerterweise aber auch negative Synergieeffe...