Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.4.6 Goodwill und „ongoing concern“ Wert
212
Zu Tz. 6.27
Goodwill und „ongoing concern“ qualifizieren sich nach Ansicht der OECD als immaterielle Werte.
213
Während es wenig überrascht, dass die OECD Patente, Know-how und Handelsgeheimnisse, Markennamen, Firmennamen und Marken als immaterielle Werte positiv definiert, überrascht die Klassifizierung von „goodwill“ und „ongoing concern“ als immaterielles Wirtschaftsgut. Überraschend ist es insofern, als herkömmlicherweise der „goodwill“ als Residualgröße definiert wird zwischen dem Gesamtunternehmenswert und der Summe der einzelnen Werte der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter. Die Residualgröße stellt demnach üblicherweise gerade kein Wirtschaftsgut dar. Die Residualgröße kann auch nicht als solche übertragen oder genutzt werden, sondern nur im Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsgütern. Das bedeutet, dass auch kein Anlass bestand, „goodwill“ separat als immaterielles Wirtschaftsgut zu qualifizieren. Der Grund für die Klassifizierung durch die OECD wird klar, wenn man die Beispiele am Ende des Kapitels betrachtet. In Beispiel 23 beschreibt der Bericht den Fall eines Unternehmenserwerbs, bei dem ein erheblicher...