Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.4.5 Lizenzen und ähnliche, limitierte Rechte an „intangibles“
210
Zu Tz. 6.26
Begrenzte Rechte an immateriellen Werten, d.h. abgeleitete Rechte aus einer eingeräumten Nutzungsmöglichkeit in Form einer Lizenz, stellen einen eigenständigen immateriellen Wert dar. Gleichwohl sind die Bedingungen, die der Lizenz und der Bestimmung der fremdüblichen Vergütung bei konzerninterner Lizenzvergabe zugrunde liegen, zu bestimmen. Die Aussage, dass die Lizenz einen immateriellen Wert darstellt, ist nachvollziehbar, aber nicht konstitutiv.
211
Einstweilen frei.