Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.4.2 Know-how und Geschäftsgeheimnisse
172
Zu Tz. 6.20
Know-how und Handelsgeheimnisse sind immaterielle Werte i.S.d. Tz. 6.6 OECD-Leitlinien.
173
Tz. 6.5 OECD-Leitlinien behandelt Know-how und Handelsgeheimnisse als besondere Form geistigen Eigentums. Zur Definition des Know-how Begriffs bedienen sich die OECD-Leitlinien eines Verweises auf das OECD-Musterabkommen. Art. 12 OECD-MA stellt in seiner Definition auf die Gesamtheit des technischen Wissens ab, welches Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich ist und auf Erfahrungen beruht. Beispielhaft zählen dazu geheime Verfahren, Formeln oder sonstige geheime Informationen über gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Erfahrungen. Zu kritisieren ist, dass diese Definition allein auf technisches Wissen abstellt und kaufmännisches Know-how unberücksichtigt lässt. Handelsgeheimnisse können ebenfalls als besondere Form des Know-hows angesehen werden, beispielsweise ein neuer oder einzigartiger Vertriebsweg.
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Umfassender definiert könnte Know-how auch als tatsächliches Wissen bezeichnet werden, welches sich weder als staatlich sanktioniertes Recht noch in Form von Aufzeichnungen oder ähnlichem konkretisiert. Dieses...