Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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a) Definition
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Ein immaterieller Wert ist demnach:
ein Vermögensgegenstand, der kein finanzielles Wirtschaftsgut sein muss und der geeignet ist,
a. Gegenstand einer Geschäftsbeziehung zu sein,
b. im Eigentum einer (juristischen) Person zu stehen,
c. zum Zwecke der Nutzung im Rahmen einer Geschäftsbeziehung kontrolliert zu werden,
und dessen Nutzung oder Übertragung unter vergleichbaren Umständen zwischen fremden Dritten vergütet würde.
Eine separate Transfermöglichkeit ist keine notwendige Eigenschaft, um einen immateriellen Wert zu charakterisieren.
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Neben der positiven Abgrenzung, was einen immateriellen Wert darstellen soll und einem Beispielskatalog hierzu in den Tz. 6.19 bis 6.29 des Kapitels VI OECD-Leitlinien, enthalten die neu gefassten Leitlinien auch einige Negativbeispiele, was nach der Ansicht der OECD nicht unter den Begriff des immateriellen Werts fallen soll. Hierzu gehören u.a. Standortvorteile und Synergien („location savings and other local market features“, zumindest im Grundsatz eine „assembled workforce“ sowie „MNE group Synergies“).