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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

E.2.2 Welche MNU sollen verpflichtet sein, den CbCR einzureichen?

Zu Tz. 5.51

175

Die OECD stellt klar, dass der CbCR grundsätzlich von sämtlichen multinationalen Unternehmensgruppen zu erstellen ist.

Zu Tz. 5.52

176

Eine Einschränkung wird allerdings insoweit gemacht, dass lediglich MNU mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr bzw. eines entsprechenden Betrages in lokaler Währung einen CbCR erstellen müssen. Hat beispielsweise ein MNU im Geschäftsjahr 2015 S. 190einen konsolidierten Konzernumsatz von 625 Mio. Euro erwirtschaftet, wäre es nicht verpflichtet, einen CbCR für sein am endendes Wirtschaftsjahr einzureichen. Sofern der Staat der obersten Konzerngesellschaft einen Schwellenwert in Landeswährung eingeführt hat, der ungefähr 750 Mio. Euro entspricht, so ist dieser maßgeblich. Wechselkursschwankungen, die dazu führen, dass der Schwellenwert in einer anderen Landeswährung 750 Mio. Euro übersteigt, sollen nicht dazu führen, dass der Konzern in einem anderen Staat verpflichtet ist, einen CbCR einzureichen.

Zur Bestimmung, ob sich die konsolidierten Gesamterlöse eines MNU auf 750 Mio. Euro oder mehr belaufen...

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