Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.2 Zeitrahmen
121
Abschnitt D.2 behandelt einen weiteren wesentlichen Aspekt, und zwar den Zeitpunkt der Dokumentationserstellung.
Zu Tz. 5.29
121.1
Die gesetzlichen Regelungen bzgl. des Zeitpunkts zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation unterscheiden sich in den einzelnen Ländern erheblich. Einige Länder verlangen eine fertige Dokumentation bereits zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung. Andere wiederum verlangen die Dokumentation erst zu Beginn einer Betriebsprüfung. Des Weiteren bestehen auch Unterschiede im Hinblick auf die Fristen, die einem Steuerpflichtigen gewährt werden, um auf spezifische Dokumentationsanfragen oder sonstige prüfungsbezogene Auskunftsersuchen zu antworten. Gerade diese Unterschiede bei den Fristen für die Bereitstellung der Informationen können beim Steuerpflichtigen zu Schwierigkeiten führen, Prioritäten zu setzen und den Finanzverwaltungen die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt zukommen zu lassen.
Anhand nachfolgender Tabelle sollen die derzeit geltenden Fristen für die Erstellung einer Master File Dokumentation in einigen ausgewählten Ländern dargestellt werden.
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Land
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Gesetzliche Frist zur... | |