Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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3.6 Besonderheiten bei Umlageverträgen
Soll ein Umlagevertrag („Cost Sharing Arrangement“ oder „Cost Contribution Agreement“) Gegenstand des APA sein, sind mindestens folgende Unterlagen und Aufzeichnungen vorzulegen:
a) Der vorgesehene (ggf. geänderte) Umlagevertrag mit Anhängen, Anlagen und Zusatzvereinbarungen;
b) Unterlagen über den zu erwartenden Nutzen für alle Beteiligten; einschließlich Darlegung der angewandten Methode und Prognoserechnungen;
c) Unterlagen über die vorgesehene Anwendung des Umlageschlüssels;
d) Soweit nicht im Umlagevertrag enthalten, Unterlagen über die voraussichtlichen Regeln über die Rechnungskontrolle, über Anpassungsmechanismen (bei sich ändernden Verhältnissen), über die Zugriffsberechtigung auf erforderliche Umlage-Unterlagen und über die Zuordnung von Nutzungsrechten.
Im Übrigen ergeben sich die Anforderungen an die vorzulegenden Aufzeichnungen für einen APA-Antrag, der Umlageverträge zum Gegenstand hat, aus den Dokumentations- und Nachweispflichten für Umlageverträge nach Maßgabe des -.