Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.1 Stammdokumentation („Master File“)
Zu Tz. 5.18
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Ausgangspunkt der eigentlichen Verrechnungspreisdokumentation entsprechend Kapitel V ist eine einheitliche Stammdokumentation („Master File“). Hierin soll ein weltweiter Überblick über die wirtschaftlichen Aktivitäten, das Verrechnungspreissystem und die globale Aufteilung von Einkommen und wirtschaftlicher Aktivität gegeben werden. Auf Basis des Masterfiles sollen die Steuerbehörden dann ihre Risikoeinschätzung vornehmen können. Die OECD stellt klar, dass das Master File zunächst eine globale Grobübersicht über den ökonomischen, rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Kontext vermitteln soll. Der Steuerpflichtige soll im Master File nicht verpflichtet werden, Einzelheiten aufzunehmen. Die OECD nimmt an, dass das Master File den Steuerbehörden in allen beteiligten Staaten zur Verfügung gestellt werden soll.
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Die OECD wendet die Figur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters an. Aus dessen Sicht soll der Steuerpflichtige entscheiden, welchen Detailgrad an Informationen er der Finanzverwaltung zu Verfügung stellen muss, um einen ausreichenden Überblick über die weltweiten Aktivitäten zu vermitteln. Diese...