Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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3.5 Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen bzw. Aufzeichnungen vorzulegen sind, kann nicht für alle Fälle festgelegt werden, da dies von den Umständen des jeweiligen Falls und den objektiven Möglichkeiten der Informationsbeschaffung (im Hinblick auf zukünftige Geschäftsvorfälle) abhängt. Eine Klärung für den konkreten Fall ist unter anderem Aufgabe des Vorgesprächs (Tz. 2.2).
Ist ein APA-Antrag gestellt und endet ein betroffenes Steuerjahr (Tz. 3.8) während die APA-Verhandlungen noch geführt werden, hat der Antragsteller unverzüglich Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ergibt, zu welchen Ergebnissen die Anwendung der vorgesehenen Verrechnungspreismethode auf die Ist-Daten dieses Steuerjahres führen. Entsprechende Aufzeichnungen sind auf Anforderung spätestens innerhalb der Vorlagefrist des § 90 Abs. 3 Sätze 8 und 9 AO vorzulegen; auf Tz. 3.9 wird hingewiesen.
Die folgende, nicht abschließende Liste bezeichnet Unterlagen und Aufzeichnungen, die in vielen Fällen zur Durchführung eines APA-Verfahrens erforderlich sein werden:
a) Darstellung der Beteiligungsverhältnisse;
b) Darstellung der organisatorischen und operativen Konzernstruktur;
c) Beschreibung der Tätigkei...