Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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8.5. Unilaterale APA
63. Zwar mag unter bestimmten Umständen der Steuerpflichtige gute Gründe zur Annahme haben, ein unilaterales APA sei zweckmäßiger als ein bilaterales, doch ist bilateralen APA vor unilateralen der Vorzug zu geben. In Fällen, in denen das Doppelbesteuerungsrisiko durch ein unilaterales APA in gewissem Maße herabgesetzt werden mag, ist sorgfältig darauf zu achten, dass das unilaterale APA in derselben Weise wie bilaterale oder multilaterale APA dem Fremdvergleichsprinzip gerecht wird.
64. Auf jeden Fall hat der Steuerpflichtige zunächst das Recht, sich für ein unilaterales oder ein bilaterales APA zu entscheiden.
65. Der mit der Vorbereitung eines unilateralen APA befasste Mitgliedstaat kann durchaus die Option in Betracht ziehen, einen anderen Mitgliedstaat miteinzubeS. 262ziehen. Der Steuerpflichtige sollte jedoch nicht genötigt werden, ein bilaterales APA einzugehen.
66. Die Steuerverwaltung ist berechtigt, Anträge auf ein unilaterales APA zurückzuweisen, wenn sie der Auffassung ist, es wäre zweckmäßiger, ein bilaterales oder multilaterales APA bzw. kein APA abzuschließen.
67. Die Rechte anderer Steuerverwaltungen und Steuerpflichtiger sollten durch...