Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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7.2. Förmliche Antragstellung
26. Der förmliche Antrag eines APA sollte so früh wie möglich in Bezug auf die Jahre, die von dem APA abgedeckt werden sollen, und vor allem auch bald nach einer informellen Kontaktaufnahme gestellt werden. Der Steuerpflichtige sollte den förmlichen Antrag bei der Steuerverwaltung, bei der er Steuern zahlt, und gleichzeitig in allen anderen beteiligten Ländern einreichen. Haben Mitgliedstaaten unterschiedliche rechtliche oder administrative Verfahren im Zusammenhang mit APA, so hat der Steuerpflichtige selbst dafür Sorge zu tragen, dass alle Anträge rechtzeitig gestellt werden. Die Steuerverwaltung sollte sich bemühen, dem Steuerpflichtigen möglichst rasch mitzuteilen, ob der APA-Antrag offiziell zur Bearbeitung angenommen wurde, und erforderlichenfalls unverzüglich weitere Unterlagen anfordern, die zur Bewertung des Antrags und für eine Stellungnahme benötigt werden.
Inhalt des förmlichen Antrags
27. Bei einem ersten förmlichen Antrag sollte der Steuerpflichtige bestrebt sein, alle Informationen beizufügen, die die Steuerverwaltung benötigt, um den Antrag zu bewerten und zu der Methode Stellung zu nehmen, die zur Be...