Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
7.1. Vorgespräch/Phase der informellen Anfrage
21. Das Vorgespräch sollte allen Beteiligten erlauben, die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs eines APA-Antrags einzuschätzen. Zu dieser Beurteilung sollten der Steuerverwaltung ausreichende Informationen vorliegen. Diese sollten mindestens die Beschreibung der Unternehmenstätigkeit und der Transaktionen, auf die sich das APA beziehen würde, die betreffenden Steuerpflichtigen, die in Betracht gezogene Methode, die gewünschte Laufzeit des APA, eine etwaige Rückwirkung und die einzubeziehenden Länder betreffen. In dieser Phase des Vorgesprächs sollte es der Steuerverwaltung möglich sein, hinreichend zu beurteilen, ob eine Annahme des Antrags in Frage kommt. Der Steuerpflichtige sollte sich möglichst frühzeitig an die Steuerverwaltung wenden, sobald er klare Vorstellungen davon hat, was er mit dem APA erreichen möchte.
22. Eine Steuerverwaltung kann auch anonyme Anfragen von Steuerpflichtigen bearbeiten, doch ist auf dieser Basis keine verbindliche Einigung möglich. Auf jeden Fall sollten die Absichten des Steuerpflichtigen bei dem anonymen Zusammentreffen bereits relativ feststehen, und ein solches anonymes Vorgehen sollt...