Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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3.2 Bezeichnung des Anwendungsbereiches
Der Antragsteller kann seinen APA-Antrag beschränken, z.B. auf bestimmte, genau bezeichnete Arten von Geschäftsvorfällen (z.B. Produktlinien, Unternehmen, Unternehmensbereiche) oder auf Geschäfte mit bestimmten, genau bezeichneten Nahestehenden oder auf Geschäftsbeziehungen zu Nahestehenden in bestimmten Staaten. Besteht die Möglichkeit, dass nicht beteiligte Drittstaaten die Ergebnisse des APA später in Frage stellen (Tz. 7.5), sollte der Antragsteller darauf hinweisen. Beschränkungen müssen sachgerecht sein und begründet werden. Auf die Möglichkeiten, den Antrag wegen willkürlicher Beschränkung zurückzuweisen, wird hingewiesen (Tz. 3.9).