Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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F.1 Definition und Konzept eines Advance Pricing Agreements
Zu Tz. 4.134
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Bei einem Advance Pricing Agreement („APA“) handelt es sich nach der Definition der Tz. 4.134 OECD-Leitlinien um eine Vereinbarung zwischen Steuerpflichtigem und der betroffenen (Steuer-)Behörde, bei der insbesondere die maßgebenden Merkmale für die Bestimmung der Verrechnungspreise über einen bestimmten Zeitraum hinweg im Voraus festgestellt wird. Als maßgebende Merkmale werden beispielsweise die Methode, Vergleichswerte und deren entsprechende Anpassung und kritische Annahmen in Bezug auf künftige Ereignisse benannt. Die OECD betrachtet ein APA als Ergänzung der bestehenden Instrumentarien zur Festlegung zutreffender Verrechnungspreise. Bei einem APA handelt es sich um eine formelle Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Steuerpflichtigen als Vertragspartner einerseits und den betroffenen Steuerbehörden andererseits.
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Ihren Ursprung finden die APA-Regelungen in den Vorgaben des US IRS. REV PROC 2004-40 definieren ein APA wie folgt:
S. 218
„An APA is an agreement between a taxpayer and the Service [IRS] in which the parties set forth, in advance of controlled transactions, the best transfer pricing ...