Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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E.5 Empfehlungen hinsichtlich der Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen („Recommendations on use of safe harbours“)
Zu Tz. 4.127 bis 4.133
388
Abschließend gibt die OECD noch einige Empfehlungen zur Anwendung von Vereinfachungsmaßnahmen. Die OECD erkennt an, dass die Analyse zu „safe harbours“ nicht unproblematisch ist. Es gilt zwischen den Problemen und den Vorteilen (Rechtssicherheit, Vereinfachung, Reduzierung des Verwaltungsaufwands) abzuwägen. Allerdings zeigt sich auch immer mehr, dass die Befolgung der Verrechnungspreisregelungen zunehmend komplex wird und es sich daher anbietet, Vereinfachungsregelungen für beide Seiten, d.h. Steuerpflichtige und Finanzverwaltung, einzuführen.
389
Daher wird noch einmal betont, dass unilaterale „safe harbours“ die Gefahr einer Doppelbesteuerung haben, da der andere Staat die im Ausgangsstaat gewährten Vorteile nicht akzeptieren wird. Daher sind bilaterale oder multilaterale vereinbarte Vereinfachungsregelungen zu bevorzugen. Neu ist an dieser Stelle die Feststellung, dass für komplexe Gestaltungen „safe harbours“ wohl keine sinnvolle Lösung darstellen. Die Staaten werden sich darüber hinaus überlegen müssen, welche Abgrenzung zwisch...